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Tag der offenen Türe der Bambuschkitz
29. September 2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr

Die Mini-Kinderkrippe Bambuschkitz bleibt
vom 25. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 einschließlich geschlossen.

Über uns

Durch eine Umfrage in den fünf Eifelgemeinden aus dem Jahr 2019 ging stark hervor, dass nicht genügend Betreuungsplätze in der Region zur Verfügung stehen. Auf Grund der mangelnden Betreuungsplätze in Ostbelgien hat die Gemeinde Amel nach mehrjähriger Vorarbeit im Jahr 2023 beschlossen, eine VoG (Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht) zwecks Einrichtung einer Mini-Kinderkrippe zu gründen.

Nach einer interessanten Planungsphase öffnete die Mini-Kinderkrippe in Amel ihre Türen am 01.09.2024 und beinhaltet zurzeit 17 Betreuungsplätze für Babys und Kleinkinder. Die Einrichtung befindet sich in einer ruhigen Nebenstraße in unmittelbarer Nähe der Schule, der Pfarrbibliothek, dem Seniorendorfhaus und dem Wald Bambusch.

Die VoG übernimmt die Trägerschaft der Mini-Kinderkrippe mit den damit verbundenen Trägerstrukturen eines Verwaltungsrates. Gemeinsam mit der Leitung legt sie die Grundlagen und die Rahmenbedingungen fest.

Team

In der Mini-Kinderkrippe sind zurzeit fünf Kinderbetreuerinnen beschäftigt:
eine graduierte Erzieherin (Leiterin) und vier diplomierte Erzieherinnen.

Gruppe Häschen

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Gruppe Rehkitze

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Öffnungszeiten

Die Einrichtung ist ganzjährig von montags bis freitags von 6:30 bis 18:30 Uhr geöffnet.

Samstags, sonntags, an gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag, zwei Wochen im Sommer sowie zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Einrichtung geschlossen.

Die Daten der Schließungstage werden den Eltern immer zu Jahresbeginn mitgeteilt und in der Mini-Kinderkrippe ausgehangen.

Ausnahme gilt für Weiterbildungen, diese werden den Erziehungsberechtigten vier Monate im Voraus mitgeteilt.

Antragstellung

  1. Ein Konto auf https://www.meinekinderbetreuung.be/ erstellen
  2. Bambuschkitz als Favorit hinzufügen
  3. Einen Antrag mit den gewünschten Tagen und Uhrzeiten abschicken
  4. Ein Vorschlag der Mini-Kinderkrippe Bambuschkitz wird Ihnen zugesendet
  5. Den Vorschlag annehmen (per Telefon) oder ablehnen
  6. Ein Kennenlerntermin wird vereinbart
  7. Unterzeichnen des Betreuungsvertrages = definitive Einschreibung
  8. Jetzt kann die Eingewöhnung des Kindes starten mit anschließendem Betreuungsbeginn

Platzvergabe

Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren dürfen die Mini-Kinderkrippe besuchen.

Bei der Vergabe der Betreuungsplätze werden folgende Kriterien, gemäß dem Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung, berücksichtigt:

  • Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes;
  • Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben;
  • Anträge von Antragstellern, die im deutschen Sprachgebiet eine Tätigkeit als Arbeitnehmer, statutarisches Personalmitglied oder als Selbstständiger ausüben oder wenn der Partner, der denselben Wohnsitz wie der Antragsteller hat, eine dieser Tätigkeiten im deutschen Sprachgebiet ausübt;
  • Anträge für Geschwister von Kindern, die bereits durch denselben Dienst der Kinderbetreuung betreut werden;
  • Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die für den betroffenen Dienst der Kinderbetreuung das mögliche Defizit ganz oder teilweise trägt;
  • Anträge in chronologischer Reihenfolge.

Seit dem 1. September 2024 gilt eine neue Regelung. Diese besagt, dass Kinder bereits mit zweieinhalb Jahren den Kindergarten besuchen können. Der Eintritt in den Kindergarten ist zu bestimmten Daten möglich. Nicht wie bei den Dreijährigen, die ab dem Tag ihres dritten Geburtstages einsteigen können. Falls Eltern sich nicht dafür entscheiden, darf das Kind selbstverständlich weiterhin bis zu seinem 3. Lebensjahr die Kinderkrippe besuchen.

Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten wird gemäß der Artikel 79-85 des Erlasses vom 22. Mai 2014 über die Dienste und andere Formen der Kinderbetreuung berechnet.

Tagespauschalen


Die Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten erfolgt in Form einer zu zahlenden Tagespauschale gemäß der im Anhang des o.g. Erlasses aufgeführten Tabelle. Unter der Rubrik Downloads finden Sie die geltenden Tarife. Diese werden jährlich im Juli indexiert. Auf Anfrage erhalten Sie die neue geltende Tariftabelle.

Die Kostenbeteiligung deckt nicht die Kosten für Diätkost, Biokost, Medikamente, Windeln, Milchpulver und spezifisch von den Erziehungsberechtigten gewünschte Produkte.

Der anwendbare Satz der Tagespauschale wird wie folgt berechnet:

  1. für eine Ganztagsbetreuung 100 %;
  2. für eine Halbtagsbetreuung: 60 %;
  3. für eine Langzeitbetreuung: 160 %.

Ermäßigungen


In folgenden Fällen beträgt die Beteiligung für die Kinderbetreuung 70 % der Tagespauschale:

  1. bei Familien, die mindestens zwei Kinder unter drei Jahren steuerlich zu Lasten haben;
  2. bei Familien, die mindestens drei Kinder steuerlich zu Lasten haben;
  3. für Kinder, die einen Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit einer Beeinträchtigung erhalten.

Als Familie gelten für die Ermäßigungen alle volljährigen Haushaltsmitglieder, deren Einkommen für die Berechnung der Tagespauschale berücksichtigt wird.

Berechnungsgrundlage der Tagespauschale


Die Kostenbeteiligung wird aufgrund der kumulierten Einkommen der volljährigen Haushaltsmitglieder des Antragstellers berechnet. Verfügen mehr als zwei volljährige Haushaltsmitglieder über Einkommen, werden die zwei höchsten Einkommen berücksichtigt. Als Einkommen gilt das global steuerpflichtige Einkommen des Steuerbescheids in Bezug auf die Einkommensteuern.

Kann ein volljähriges Haushaltsmitglied keinen Steuerbescheid in Bezug auf die Einkommensteuern vorlegen oder ist das Einkommen des betreffenden Jahres nicht auf dem Steuerbescheid angegeben, muss das Haushaltsmitglied andere Belege seines steuerpflichtigen Einkommens vorlegen. Werden diese Belege nicht vorgelegt, wird die höchste Kostenbeteiligung berechnet.

Das Haushaltseinkommen wird zu Beginn der Betreuung bestimmt. Bei einem Betreuungsbeginn von Januar bis Juni wird das Einkommensjahr J-3 berücksichtigt. Bei einem Betreuungsbeginn von Juli bis Dezember wird das Einkommensjahr J-2 berücksichtigt. Zum 1. Juli jeden Jahres wird das Haushaltseinkommen erneut bestimmt und die Kostenbeteiligung entsprechend angepasst. Zu diesem Zweck wird das Einkommensjahr J-2 berücksichtigt.

Der Antragsteller meldet der Mini-Kinderkrippe jede Änderung der Haushaltszusammensetzung oder jede Änderung in Bezug auf die reduzierten Beteiligungssätze. Die Mini-Kinderkrippe bestimmt daraufhin erneut die anwendbaren Tarife.  Führt diese Neubestimmung dazu, dass höhere Tarife anzuwenden sind, gelten diese ab dem Folgemonat der Änderung. Führt diese Neubestimmung dazu, dass niedrigere Tarife anzuwenden sind, gelten diese ab dem Folgemonat der Meldung der Änderung.

Kostenabrechnung


Die Tagespauschalen werden entsprechend des im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsplans in Rechnung gestellt. Dies geschieht unabhängig der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes. Sollte das Kind über den festgelegten Betreuungsplan hinaus anwesend sein, wird die tatsächliche Anwesenheit in Rechnung gestellt.

Die Tagespauschale wird für folgende Tage nicht geschuldet:

  • Tage, an denen keine Betreuung angeboten wird;
  • Die Abwesenheitstage des Kindes aufgrund einer Krankheit. Ab dem zweiten Abwesenheitstag in Folge, an dem laut Betreuungsplan eine Betreuung stattfindet, ist ein ärztliches Attest einzureichen.

Die Rechnung wird monatlich erstellt. Sie ist innerhalb von 30 Tagen nach Versand auf das Konto der VoG Bambuschkitz zu zahlen.

Die Eingewöhnung wird mit Halbtagessätzen berechnet, sobald das Kind für eine oder mehrere Stunden, ohne Erziehungsberechtigten, in der Gruppe betreut wird. 

Eingewöhnung

Ein guter Start bei den Bambuschkitz


Liebe Mama, lieber Papa,

schon bald gehe ich in die Mini-Kinderkrippe Bambuschkitz. Das ist für mich eine neue Umgebung und alles ist erstmal fremd: die Räume, die Kinderbetreuerinnen, die Kinder, die Geräusche, die Gerüche. Es kann sein, dass ich empfindlich darauf reagieren werde. Daher nehme ich besser mein Kuscheltier/Schnuller mit.

Bitte nimm dir Zeit, damit ich mich in Ruhe an alles gewöhnen kann. Vielleicht gewöhne ich mich schnell an alles oder aber ich brauche etwas länger Zeit. Es ist wichtig, dass du in den ersten Wochen erreichbar bist für die Kinderbetreuerin.

Hier sind noch einige Informationen für den Ablauf:

Tag 1
Beim ersten Besuch in der Mini-Kinderkrippe strömen viele neue Eindrücke auf mich ein. Deshalb beschränkt sich der erste Besuch in der Einrichtung auf eine StundeDeine Anwesenheit gibt mir dabei die nötige Sicherheit und Schutz. Die Kinderbetreuerin wird mich beobachten und sich anfangs zurückhaltend verhalten.

Tag 2
Am nächsten Tag verbringe ich auch eine Stunde in der Einrichtung. Heute kannst du dich ein wenig zurückziehen und dich am Rande des Geschehens aufhalten. Vielleicht gehe ich auf die Kinderbetreuerin zu. Falls ich etwas zurückhaltend bin, wird die Kinderbetreuerin die Initiative ergreifen und sich mir langsam annähern.

Tag 3
An diesem Tag findet der erste Trennungsversuch statt. Zunächst bleiben wir 30 Minuten zusammen in der Gruppe. Dann verlässt du die Gruppe für weitere 30 Minuten. Es ist mir wichtig, dass du dich verabschiedest und sagst, dass du wiederkommen wirst. Auch wenn ich weine, kannst du trotzdem hinaus gehen. Bleib jedoch in der Nähe (bitte außerhalb meiner Sichtweite) damit die Kinderbetreuerin dich zurückrufen kann, wenn ich mich nicht beruhigen lasse.

Tag 4
War der erste Trennungsversuch erfolgreich, wird er an diesem Tag wiederholt und ich bleibe direkt 30 Minuten allein in der Gruppe. Wir verabschieden uns an der Gruppentüre.

Tag 5
Nachdem der vierte Tag gut für mich verlaufen ist, werde ich versuchen, eine Stunde allein in der Einrichtung zu bleiben. Fühle ich mich noch sehr unwohl und lasse mich von der Kinderbetreuerin nicht trösten, so wird eine kürzere Zeitspanne vereinbart.

Für die folgenden Tage wird individuell vereinbart, wie ich weiterhin betreut werde. Ich werde alle „Strukturen“ des Tages schrittweise kennenlernen, bevor ich einen ganzen Tag bei den Bambuschkitz verbringe. Je nach Situation und individuell auf mich angepasst, kann der Eingewöhnungsablauf anders gestaltet werden.

Die Eingewöhnung ist dann abgeschlossen, wenn ich eine Bindung zu meinen Kinderbetreuerinnen aufgebaut habe, die mir als „sichere Basis“ dient.

Bitte gehe NIE weg, ohne dich von mir zu verabschieden. Ansonsten könnte mein Vertrauen beeinträchtigt werden. Bitte halte den Abschied kurz, damit ein zu langer Abschied mich nicht unnötig belastet.

Sollte es ausnahmsweise nicht möglich sein, dass einer von euch mich bei der Eingewöhnung begleitet, fragt bei Oma oder Opa nach. Denn es ist wichtig, dass ich diese Person gut kenne und ich mich mit ihr verständigen kann oder ich mich notfalls von ihr trösten lasse.

Danke Mama, danke Papa. Das wird bestimmt eine schöne und aufregende Zeit bei den Bambuschkitz.

Konzept

Die Mini-Kinderkrippe verfügt über 17 Betreuungsplätze. Die Kinder werden in zwei nebeneinanderliegenden Gruppen betreut: die Häschen und die Rehkitze. Drei Schlafräume bieten Platz für ausreichenden Schlaf. Der Wickelraum befindet sich in der Mitte und ist von jedem Gruppenraum aus zugänglich.

Wir arbeiten situationsorientiert und richten uns nicht nach einer bestimmten Pädagogik. Das Kind steht bei uns im Mittelpunkt. Wir versuchen auf die Bedürfnisse eines jeden Kindes einzugehen und ihnen gerecht zu werden. Jedes Kind hat einen anderen Entwicklungsstand und -rhythmus, welchen wir berücksichtigen.

Freispiel ist uns wichtig, damit das Kind seiner Fantasie freien Lauf lassen kann.

Selbstständigkeit und Partizipation sind wesentliche Aspekte, daher bieten wir den Kindern in verschiedenen Situationen an, mitzusprechen bzw. geben ihnen Verantwortung, um kleinere Alltagsaufgaben selbstständig durchzuführen.

Mit dem Seniorendorfhaus werden gemeinsame Aktivitäten unternommen, wie beispielsweise Singen, Basteln, Lesen.

Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten hat einen besonderen Stellenwert. Der regelmäßige Informationsaustausch mit den Erziehungsberechtigten hilft dem pädagogischen Personal, die verschiedenen Lebensumstände der Kinder besser zu verstehen und zu berücksichtigen.

Galerie

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Kontakt

Mini-Kinderkrippe Bambuschkitz
Zum Bambusch 20
4770 Amel

Leitung:     Viviane Leyens

Telefon        0032(0)472/303 442
E-Mail         info@bambuschkitz.be

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